Liefer- und Versandbedingungen
1.1. Eine Lieferung erfolgt europaweit, wie z.B. nach Österreich, Dänemark, Schweden, in die Niederlande, etc., selbstverständlich senden wir auch in die Schweiz
1.2. Vom Verkäufer in der Auftragsbestätigung genannte Liefertermine für die vom Kunden bestellten Waren beginnen mit dem Tag des Zahlungseingangs.
1.3. Grundsätzlich behält sich der Verkäufer das Recht vor, Teillieferungen im Rahmen der Zumutbarkeit für den Käufer zu erbringen. Der Verkäufer verpflichtet sich Informationen über eine Nichtverfügbarkeit von Produkten dem Käufer mitzuteilen.
1.4. Jede Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante und ist grundsätzlich versichert
1.5. Auf Wunsch des Käufer kann der Fahrer kurz vor der Zustellung telefonisch den Kunden über die Anlieferung informieren.
1.6. Bei vergeblicher erster Anfahrt wird jeder weitere Zustellungsversuch mit 30,-- € berechnet.
1.7. Eine telefonische Vorabavisierung ist auf Kundenwunsch für 10,-- € kostenpflichtig möglich.
1.8. Vor der Verpackung wird die Ware sorgfältig geprüft. Der Verkäufer gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Der Verkäufer achtet sehr auf versandgerechte Verpackung seiner Produkte. Sollte trotzdem in einem Ausnahmefall eine Beschädigung auftreten, wird der Kunde gebeten, die Transportschäden sofort bei dem Zusteller zu reklamieren, diese möglichst zu dokumentieren (Bilder, etc) und sich dies bestätigen zu lassen. Danach sollte er Kontakt zum Verkäufer aufnehmen, damit dieser die Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen kann. Die Kontaktmöglichkeiten sind im Impressum einzusehen. Weitere Einzelheiten zum Versand und weiteres erfolgt als Servicepunkt unter dem Überbegriff Versand.
1.9. Für Unternehmerkunden gilt: Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen, sowie Fälle höherer Gewalt, behördliche Eingriffe, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Erst wenn die verbindlich zugesagte Lieferzeit um mehr als 4 Wochen überschritten wird, entsteht der Verkäufer-Verzug. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.